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Das Förderprogramm „unternehmensWert:Mensch“ ist Bestandteil der Fachkräfte-Offensive der Bundesregierung für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU). Es wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds finanziert.
Fördermöglichkeit leider ausgelaufen – letze Ausgabemöglichkeit eines Beratungsschecks war der 31.05.2022
unternehmenswert:Mensch hat das Ziel, kleine und mittlere Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der einer modernen Personalpolitik zu unterstützen. Schwerpunkte der Beratung sind die Themen Personalführung, Chancengleichheit und Diversity, Gesundheit sowie Wissens- und Kompetenzvermittlung.
unternehmensWert:Mensch Programmhomepage
Seit Ende 2017 steht ein weiteres Förderangebot zur Verfügung: unternehmensWert:Mensch Plus. Ziel des Programms ist es, KMU bei der digitalen Transformation zu unterstützen. Die geförderte Prozessberatung nutzt agile Methoden um die Unternehmen dabei zu unterstützen, die Chancen des digitalen Umbruchs nutzen.
unternehmensWert:Mensch plus Programmhomepage
Beide Programme umfassen eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung, bei der zunächst die Ausgangssituation analysiert wird. Sind die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt, erhalten die teilnehmenden Betriebe einen sogenannten Beratungsscheck, der bis zu 80 Prozent der Kosten einer maximal 10 bzw. 12 tägigen Beratung durch qualifizierte Prozessberater deckt.
Für Fragen und Terminvereinbarungen wenden Sie sich an unsere Erstberatungsstelle unter 0621/5203-374 oder unter uwm@hwg-lu.de
Eine Förderung für unternehmensWert:Mensch Plus kann auch bei bereits erfolgter Inanspruchnahme einer „klassischen“ Beratung im Förderprogramm in Anspruch genommen werden. Kontaktieren Sie uns gerne um mehr zu erfahren.
Weitere Informationen im Überblick
Wer steckt hinter unternehmensWert:Mensch?
unternehmensWert:Mensch profitiert vom Expertenwissen der Initiative Neue Qualität der Arbeit und steht im Kontext der Fachkräfte-Offensive der Bundesregierung. Finanziert wird das Programm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Programmlaufzeit: 01.08.2015 – 30.12.2022
Wie läuft das Programm ab?
1. Kostenlose Erstberatung zur Klärung der individuellen Förderfähigkeit.
2. Prozessberatung durch einen autorisierten Prozessberater im eigenen Unternehmen.
3. Ergebnisgespräch zwischen Erstberatungsstelle und Unternehmensführung zur Gewährleistung langfristiger Verbesserungen.
Welche Handlungsfelder gibt es?
Wer wird gefördert?
Förderberechtigt sind Unternehmen, die folgende Kriterien erfüllen:
- Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland
- Jahresumsatz geringer als 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme geringer als 43 Mio. EUR
- weniger als 250 Beschäftigte*
- mind. eine/n sozialversicherungspflichtige/n Beschäftigte/n in Vollzeit
- mind. zweijähriges Bestehen des Unternehmens
Unternehmen erhalten 50 oder 80 Prozent Zuschuss zu den Kosten der Prozessberatung. Die restlichen Kosten tragen die Unternehmen selbst. Es werden maximal zehn bzw. zwölf Beratungstage vergeben.
Weitere Informationen:
Downloadbereich:
Ihre Ansprechpartnerin:
Marion Büffor
Dipl.-Betriebswirtin, MBA
E03
+49 (0) 621/5203-374
uwm@hwg-lu.de