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Das neue ESF-Plus-Programm 2021-2027 „INQA-Coaching“ unterstützt KMU bei der Entwicklung, Planung und Umsetzung passender Lösungen für die Anforderungen der digitalen Transformation, der Fachkräftesicherung sowie der Gestaltung einer modernen Unternehmenskultur.
Das Programm INQA-Coaching ist eingebettet in die Aktivitäten der Initiative Neue Qualität der Arbeit. Es unterstützt die Ziele der Nationalen Weiterbildungsstrategie und steht in Zusammenhang mit der Förderinitiative „Weiterbildungsverbünde“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie den ESF Plus-Programmen „Zukunftszentren“ und „Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten – weiter bilden und Gleichstellung fördern“ (Sozialpartnerrichtlinie).
Gefördert werden beteiligungsorientierte, agile Beratungsprozesse in Unternehmen, bei denen die Mitarbeiter im Mittelpunkt für nachhaltige betriebliche Veränderungsprozesse stehen. Im Rahmen der Beratungen werden die Unternehmen bei der Gestaltung und Einrichtung von Lern- und Experimentierräumen zur Erprobung neuer Arbeitsweisen gefördert.

Das Programm basiert auf einem dreistufigen, beteiligungsorientierten Beratungsprozess, der sich gezielt am Bedarf der teilnehmenden Betriebe orientiert:
- Stufe 1: Erstberatung in einer INQA-Beratungsstelle (IBS)
Im Rahmen der neutralen und bundesweit einheitlichen Erstberatung wird die Förderfähigkeit geklärt und gemeinsam mit den Unternehmen detailliert der konkrete betriebliche Veränderungsbedarf herausgearbeitet. Je nach Bedarf kann die IBS einen Beratungsscheck für die Prozessberatung ausstellen oder auf ein anderes regionales Angebot verweisen. Beratungsschecks können mit einer Laufzeit der Prozessberatung von bis zu sieben Monaten vergeben werden. - Stufe 2: Prozessberatung
Der Beratungsscheck gibt den Unternehmen (KMU) die Möglichkeit, zusammen mit ihren Beschäftigten eine weiterführende Prozessberatung im Umfang von max. 12 Beratungstagen zu nutzen. Die Prozessberatung erfolgt direkt vor Ort im Betrieb durch für das Programm autorisierte Prozessberaterinnen und -berater und unter Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretung (falls vorhanden) sowie der Beschäftigten. Sie umfasst dabei die Analyse der Stärken und Schwächen des Unternehmens als auch die Entwicklung von Handlungszielen und Maßnahmen, die dann in einem verbindlichen betrieblichen Handlungsplan festgehalten werden. Anschließend werden die Veränderungsprozesse angeschoben und durch die Prozessberater stetig begleitet. - Stufe 3: Ergebnisgespräch
Sechs Monate nach Abschluss der Prozessberatung erfolgt durch die Erstberatungsstellen eine Bilanzierung der umgesetzten Maßnahmen unter Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretung (falls vorhanden) bzw. einzelner Beschäftigter. Dabei wird geprüft, ob weiterer Beratungsbedarf besteht und ob für die Umsetzung einzelner Maßnahmen ggfs. auf regionale Unterstützungsangebote verwiesen werden kann (z.B. der Kassen, der Kammern, der Initiative Neue Qualität der Arbeit oder anderer Landesinitiativen).
Antragsberechtigt für eine beteiligungs- und prozessorientierte Beratung sind rechtlich selbstständige Unternehmen, Angehörige der Freien Berufe und gemeinnützige Unternehmen, die
- ihren Sitz und ihre Arbeitsstätte in Deutschland haben,
- zum Zeitpunkt der Scheckvergabe seit mindestens zwei Jahren am Markt bestehen,
- im letzten Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung mindestens eine sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bzw. einen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Vollzeit (Jahresarbeitseinheit, JAE) hatten,
- weniger als 250 Beschäftigte (in JAE) haben und entweder einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro erzielten.
Kontakt
Bitte beachten Sie, dass Sie eine INQA-Beratungsstelle wählen, die im gleichen oder einem angrenzenden Bundesland liegt wie Sitz und Arbeitsstätte Ihres Unternehmens.
Übersicht der Beratungsstellen

INQA-Beratungsstelle Metropolregion Rhein-Neckar
für Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Südhessen
Marion Büffor
Dipl.-Betriebswirtin, MBA
E03
+49 (0) 621/5203-374
inqa@hwg-lu.de
Förderung
Das Programm INQA-Coaching wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfond Plus (ESF Plus) gefördert.
Nähere Informationen finden Sie unter:
