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INQA-Coaching – agil in die digitale Zukunft

INQA-Coaching ist das neue Förderprogramm der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) und baut auf den Praxiserfahrungen des Vorgängerprogramms unternehmensWert:Mensch Plus auf. Es wird finanziert aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS); es läuft im Förderzeitraum 2023 bis 2027.

INQA-Erklärfilm

Wer wird gefördert?
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Deutschland mit bis zu 250 Beschäftigten, die seit mindestens zwei Jahren bestehen sowie einen Jahresumsatz von weniger als 50 Mio. EUR bzw. einer Jahresbilanzsumme von weniger als 43 Mio. EUR haben.

Was wird gefördert?
INQA-Coaching unterstützt Unternehmen dabei, passgenaue Lösungen für die personalpolitischen und arbeitsorganisatorischen Veränderungsbedarfe im Zusammenhang mit der digitalen Transformation zu finden. So hilft INQA-Coaching Unternehmen, sich zukunftsfähig aufzustellen und eigenständig auf Veränderungsprozesse reagieren zu können. Das stärkt die Resilienz, hält sie wettbewerbsfähig und sichert Fachkräfte. INQA-Coaching erfolgt mittels agiler Methoden durch einen autorisierten Coach, dabei werden die Beschäftigten konsequent beteiligt.

Wie wird gefördert?
INQA-Coaching erfolgt in drei Schritten:

1. INQA-Erstberatung mit der INQA-Erstberatungsstelle (IBS)
Im Rahmen der Erstberatung wird die Förderfähigkeit geprüft und gemeinsam mit dem KMU der Veränderungsbedarf im Zusammenhang mit der digitalen Transformation geklärt. Je nach Bedarf wird von der IBS ein INQA-Coaching-Scheck ausgestellt oder auf ein anderes regionales Angebot verwiesen.

2. INQA-Coaching durch autorisierte INQA-Coaches
Der INQA-Coaching-Scheck bietet die Möglichkeit ein Coaching im Umfang von max. 12 Beratertagen zu nutzen. Durchgeführt wird das INQA-Coaching von qualifizierten und erfahrenen Berater*innen, die als INQA-Coaches autorisiert wurden. Das Coaching erfolgt anhand einer agilen Methode direkt vor Ort im Betrieb unter Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretung (falls vorhanden) sowie der Beschäftigten. In einem gemeinsamen Lern- und Entwicklungsprozess – begleitet durch den autorisierten Coach – werden maßgeschneiderte betriebliche Lösungen entwickelt. Das INQA-Coaching kann bis zu 7 Monate dauern, wenn dies aus Betriebssicht erforderlich ist. Innerhalb eines Monats nach Abschluss des INQA-Coachings stellt das Unternehmen einen Antrag auf Förderung und Erstattung der Beratungsleistungen; bis zu 12 Beratungstage mit max. € 1.200,- (netto) werden mit einem Zuschuss von bis zu 80 % (= Eigenanteil max. € 2.880,- netto) gefördert.
Eine Übersicht aller autorisierten Coaches finden Sie auf der INQA-Coaching-Karte.

3. Abschlussgespräch mit der INQA-Erstberatungsstelle
3 – 6 Monate nach dem Ende des INQA-Coachings folgt ein Abschlussgespräch mit der INQA-Erstberatungsstelle. In dem Gespräch werden die Ergebnisse und Wirkungen des INQA-Coachings ausgewertet und bei Bedarf auf weitere Förderoptionen verwiesen, damit die angestoßenen Veränderungen im Unternehmen nachhaltige Wirkung entfalten können.


Die regionale Zuständigkeit der INQA-Beratungsstellen (IBS) ergibt sich aus dem Sitz des Unternehmens. Hat Ihr Unternehmen seinen Sitz in einem der markierten Regionen, dann sind wir als IBS Metropolregion Rhein-Neckar mit den drei jeweiligen INQA-Beratungsstellen die richtigen Ansprechpartner für Sie. Weitere INQA-Beratungsstellen finden Sie hier.

Kontakt

INQA-Beratungsstelle Metropolregion Rhein-Neckar

für Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Südhessen

Schwerpunktregionen: Rheinland-Pfalz + Baden-Württemberg

Marion Büffor
Dipl.-Betriebswirtin, MBA
E03
+49 (0) 621/5203-374
inqa@hwg-lu.de


INQA-Beratungsstelle Metropolregion Rhein-Neckar

für Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Südhessen

Antje Kraus
Dipl.-Betriebswirtin (FH)
E03
+49 (0) 621/5203-307
inqa@hwg-lu.de

INQA-Beratungsstelle Metropolregion Rhein-Neckar

für Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Südhessen

Schwerpunktregion: Südhessen

Matthias Sellinger
Master of Arts
E02
+49 (0) 621/5203-506
inqa@hwg-lu.de