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Das neue ESF-Plus-Programm 2021-2027 „INQA-Coaching“ unterstützt KMU bei der Entwicklung, Planung und Umsetzung passender Lösungen für die Anforderungen der digitalen Transformation, der Fachkräftesicherung sowie der Gestaltung einer modernen Unternehmenskultur.

Das Programm INQA-Coaching ist eingebettet in die Aktivitäten der Initiative Neue Qualität der Arbeit. Es unterstützt die Ziele der Nationalen Weiterbildungsstrategie und steht in Zusammenhang mit der Förderinitiative „Weiterbildungsverbünde“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie den ESF Plus-Programmen „Zukunftszentren“ und „Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten – weiter bilden und Gleichstellung fördern“ (Sozialpartnerrichtlinie).

Gefördert werden beteiligungsorientierte, agile Coachings in Unternehmen, bei denen die Mitarbeiter im Mittelpunkt für nachhaltige betriebliche Veränderungsprozesse stehen. Im Rahmen der Beratungen werden die Unternehmen bei der Gestaltung und Einrichtung von Lern- und Experimentierräumen zur Erprobung neuer Arbeitsweisen gefördert.

Bild: pch.vector, Freepik

Das Programm basiert auf einem dreistufigen, beteiligungsorientierten Coachingrozess, der sich gezielt am Bedarf der teilnehmenden Betriebe orientiert:

  • Stufe 1: Erstberatung durch eine INQA-Beratungsstelle (IBS)
    Im Rahmen der neutralen und bundesweit einheitlichen Erstberatung wird die Förderfähigkeit geklärt und gemeinsam mit den Unternehmen detailliert der konkrete betriebliche Veränderungsbedarf herausgearbeitet. Je nach Bedarf kann die IBS einen Beratungsscheck für INQA-Coaching ausstellen oder auf ein anderes regionales Angebot verweisen. Beratungsschecks können mit einer Laufzeit des INQA-Coachings von bis zu sieben Monaten vergeben werden.
  • Stufe 2: INQA-Coaching
    Der Beratungsscheck gibt den Unternehmen (KMU) die Möglichkeit, zusammen mit ihren Beschäftigten ein weiterführendes Coaching im Umfang von max. 12 Beratungstagen zu nutzen. Das Coaching erfolgt direkt vor Ort im Betrieb durch für das Programm autorisierte INQA-Coaches und unter Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretung (falls vorhanden) sowie der Beschäftigten. Sie umfasst dabei die Analyse der Stärken und Schwächen des Unternehmens als auch die Entwicklung von Handlungszielen und Maßnahmen, die dann in einer Handlungsempfehlung festgehalten werden. Anschließend werden die Veränderungsprozesse angeschoben und durch die/den Coach stetig begleitet.
  • Stufe 3: Ergebnisgespräch
    Sechs Monate nach Abschluss des INQA-Coaching erfolgt durch die Erstberatungsstellen eine Bilanzierung der umgesetzten Maßnahmen unter Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretung (falls vorhanden) bzw. einzelner Beschäftigter. Dabei wird geprüft, ob weiterer Beratungsbedarf besteht und ob für die Umsetzung einzelner Maßnahmen ggfs. auf regionale Unterstützungsangebote verwiesen werden kann (z.B. der Kassen, der Kammern, der Initiative Neue Qualität der Arbeit oder anderer Landesinitiativen).

Antragsberechtigt für ein beteiligungs- und prozessorientiertes Coaching sind rechtlich selbstständige Unternehmen, Angehörige der Freien Berufe und gemeinnützige Unternehmen, die 

  • ihren Sitz und ihre Arbeitsstätte in Deutschland haben,
  • zum Zeitpunkt der Scheckvergabe seit mindestens zwei Jahren am Markt bestehen,
  • im letzten Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung mindestens eine sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bzw. einen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Vollzeit (Jahresarbeitseinheit, JAE) hatten,
  • weniger als 250 Beschäftigte (in JAE) haben und entweder einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro erzielten.

Kontakt

Bitte beachten Sie, dass Sie eine INQA-Beratungsstelle wählen, die im gleichen oder einem angrenzenden Bundesland liegt wie Sitz und Arbeitsstätte Ihres Unternehmens.

Übersicht der Beratungsstellen

INQA-Beratungsstelle Metropolregion Rhein-Neckar

für Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Südhessen

Marion Büffor
Dipl.-Betriebswirtin, MBA
E03
+49 (0) 621/5203-374
inqa@hwg-lu.de


Förderung

Das Programm INQA-Coaching wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfond Plus (ESF Plus) gefördert.

Nähere Informationen finden Sie unter:

www.esf.de

www.inqa.de

www.bmas.de